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   LSG Sachsen, 30.01.2004 - L 2 U 90/01   

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https://dejure.org/2004,23258
LSG Sachsen, 30.01.2004 - L 2 U 90/01 (https://dejure.org/2004,23258)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30.01.2004 - L 2 U 90/01 (https://dejure.org/2004,23258)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - L 2 U 90/01 (https://dejure.org/2004,23258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundvoraussetzung des Vorliegens einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischem Sinne zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als unmittelbare Folge eines Arbeitsunfalls; Bejahung des Ursachenzusammenhangs zwischen Arbeitsunfall und Gesundheitsschaden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.01.2004 - L 2 U 90/01
    Sofern eine grundsätzlich in Betracht zu ziehende unfallfremde Mitursache in ihren tatsächlichen Grundlagen nicht nachgewiesen werden kann, kann sie nicht Ursache im Rechtssinne sein (vgl. BSGE 61, 127, 130).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.01.2004 - L 2 U 90/01
    Dementsprechend darf eine Schadensanlage als rechtlich allein wesentliche Bedingung nur dann gewertet werden, wenn sie so stark ausgeprägt und so leicht ansprechbar war, dass es zur Auslösung des akuten Krankheitsbildes an sich keiner besonderen, in ihrer Art unersetzlichen äußeren Einwirkung aus der versicherten Tätigkeit bedurft hat, sondern wenn der Gesundheitsschaden wahrscheinlich auch ohne diese Einwirkungen durch beliebig austauschbare Einwirkungen des unversicherten Alltagslebens zu annähernd gleicher Zeit und annähernd gleicher Schwere entstanden wäre (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 02.02.1999, Az. B 2 U 6/98 R; s. zusammenfassend Erlenkämper, Arbeitsunfall, Schadensanlage und Gelegenheitsursache, in: SGb 1997, S. 355, 358 m.w.N.).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.01.2004 - L 2 U 90/01
    Dabei ist der Ursachenzusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Gesundheitsschaden nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialsgerichtes (BSG) bereits dann zu bejahen, wenn er hinreichend wahrscheinlich ist (BSGE 45, 285).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.01.2004 - L 2 U 90/01
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit ist zu bejahen, wenn bei vernüftiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalles den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209).
  • LSG Sachsen, 12.12.2000 - L 2 U 51/98

    Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall;

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.01.2004 - L 2 U 90/01
    Deshalb darf eine ursächlich wesentliche Mitwirkung eines Schadensanlage an der Entstehung eines Körperschadens nur dann erwogen werden, wenn die Schadensanlage für den individuellen Einzelfall in ihren tatsächlichen Grundlagen im Sinne des Vollbeweises nachgewiesen ist (vgl. zu alledem ausführlich schon Urteil des Senates vom 12.12.2000, Az. L 2 U 51/98 m ... w. N.).
  • SG Osnabrück, 14.10.2005 - S 19 U 153/04
    Daher wäre es sogar zulässig, eine - rein naturwissenschaftlich betrachtet - nicht gleichwertige (prozentual also verhältnismäßig niedrig zu bewertende) Ursache rechtlich als "wesentlich" anzusehen, weil gerade und nur durch ihr Hinzutreten zu der anderen wesentlichen Ursache der Erfolg eintreten konnte (siehe dazu Bereiter-Hahn/Mehrtens, Handkommentar zur gesetzlichen Unfallversicherung, § 8 SGB VII Randnummer 8.2.3; Erlenkämper/Fichte a.a.O., Seite 84; Landessozialgericht -LSG- für den Freistaat Sachsen, Urteil vom 30. Januar 2004 - L 2 U 90/01 - ).
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